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Auch in diesem Jahr gedenken wir gemeinsam mit Seebrücke Stuttgart und der Antifa-AG DIE LINKE.Stuttgart mit einer Mahnwache an die Todesopfer rassistischer Gewalt, die im März 1994 in der Geißstraße 7 in Stuttgart ihr Leben verloren haben.
Ante B. (60 J.),
Ljuba B. (55 J.),
Zuzanna M. (57 J.),
Athina S. (24 J.),
Kristina S.(2 J.),
Nebahat S. (27 J.),
ihre Tochter Aynül S. (4 J.) und
ihr ungeborenes Kind
starben in der Nacht vom 15. auf den 16. März 1994 bei einem Brandanschlag auf das Mehrfamilien- und Geschäftshaus in der Geißstraße 7 in der Stuttgarter Altstadt.
Weitere 16 Bewohner*innen des vorwiegend von Arbeitsmigrant*innen und Geflüchteten bewohnten Hauses erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen. Das Feuer war gegen drei Uhr nachts im hölzernen Treppenhaus gelegt worden.
Im Mai 1996 verurteilte die 1. Große Strafkammer am Stuttgarter Landgericht Andreas H., einen 25-jährigen Serienbrandstifter aus dem benachbarten Esslingen unter anderem wegen siebenfachen Mordes und dutzendfachen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Den Brandanschlag in der Geißstraße gestand Andreas H. zwar in den polizeilichen Vernehmungen, vor Gericht bestritt er jedoch die Täterschaft. Andreas H. hatte ebenso eingestanden, aus “Ausländerhass” und Rache für einen Raubüberfall im April und Juni 1995 weitere sieben, überwiegend von türkeistämmigen Arbeitsmigrant*innen bewohnte, Mehrfamilienhäuser im benachbarten Esslingen nachts angezündet und danach mit Hakenkreuzen, SS-Runen und Parolen wie “Kanaken raus” und “Sieg heil” versehene Bekennerschreiben hinterlassen zu haben.
Das Landgericht Stuttgart wertete die Bekennerschreiben jedoch nur als Versuche, mehr öffentliche “Beachtung” für die Brände zu erlangen. Gehasst, so die Lesart des Gerichts, habe Andreas H. lediglich diejenigen “Ausländer”, die ihn überfallen hatten. (Text: angelehnt an die Ankündigung der Gedenkveranstaltung der Leuchtlinie BW am 13.3.2019)

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