Bei der Kundgebung „Nie wieder heißt jetzt: AfD und DES dicht machen“ » vor der Zentrale der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) in Berlin am Samstag, den 16. März 2024 wurden hunderte Antifaschist*innen von der Berliner Polizei kriminalisiert und schikaniert. Die Beamten forderten die Teilnehmenden auf, Demoschilder mit einer Abbildung des AfD-Nazis Björn Höcke und dem Slogan „Nie wieder!“ bzw. „Björn Höcke ist ein Nazi!“abzugeben. Wer sich weigerte, wurde mit der Androhung von Strafverfahren eingeschüchtert. 

Diese Aktion ging für die Polizisten jedoch gründlich daneben: Die meisten Teilnehmer*innen behielten ihre Schilder, manche zeigten sich am Ende sogar selbst an. Am Ende wurde die Berliner Polizei von der Staatsanwaltschaft zurückgepfiffen und musste widerrechtlich beschlagnahmte Plakate wieder herausgeben. Klar: Die Plakate sind schließlich nicht strafbar. 

In mehreren Bundesländern sind Ermittlungsverfahren wegen Verwendung der Parole „Björn Höcke ist ein Nazi“ eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main begründete das Ende des Verfahrens (AZ 6402 Js 226874/23) damit, dass der Slogan keine Beleidigung, sondern „ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“ sei, und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ähnliche Fälle gab es in Hamburg, Nürnberg und Aachen. 

Auch die Darstellung Höckes mit Hitlergruß ist so in Ordnung. Wegen der offensichtlichen Ablehnung des faschistischen Grußes durch die Kombination mit den Aussagen „Björn Höcke ist ein Nazi“ und „Nie wieder“ ist das Motiv genauso wenig strafbar wie ein durchgestrichenes Hakenkreuz. Schon 2007 wurde vom Bundesgerichtshof (AZ 3 StR 486/06) ein Versandhändler, der Produkte mit derart eindeutig kombinierten Hakenkreuzen verkauft, von einer Verurteilung freigesprochen. Die rechtliche Lage in Deutschland ist also längst geklärt und die Verwendung solcher Symbole in der Form völlig in Ordnung.

Wir lassen uns jedenfalls nicht einschüchtern und rufen weiterhin dazu auf: